AGB

Verkaufsbedingungen

 

1. Sämtliche Preise sind freibleibend und verstehen sich inklusiv Mehrwertsteuer. Alle Preisänderungen werden ohne besondere Anzeige mit sofortiger Wirkung angewandt.

 

Die Preise verstehen sich abgeholt ab unserem Austellungslager in Subingen.

 

2. Die erste Rechnung ist zahlbar bei Bestellung des ausgesuchten Materials mit 50% des Bestellwertes in der Ausstellung ohne Skonto sofort. Die zweite Rechnung ist zahlbar bei Abholung der bestellten Ware/Material mit dem Restbetrag von 50% in der Ausstellung/Lager hier in Subingen.
Die bestellte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

3. Die richtige Verwendung und Montage sowie die korrekte Verarbeitung von keramischen Platten und Natursteinen setzt Fachkenntnisse voraus. Für die falsche Verwendung, die unkorrekte Verarbeitung und für die Montage an ungeeigneten Flächen lehnen wir jegliche Haftung ab.


4. Herstellungsbedingte Farb- und Formatabweichungen der gelieferten Waren gegenüber Mustern können nicht beanstandet werden, sofern sie innerhalb der branchenüblichen Normen liegen.

 

5. Speziell für Sie in der Ausstellung bestellte Waren sowie Kleber- und Zusatzartikel können nicht gutgeschrieben werden.

 

6. Bezogene EURO-Paletten werden verrechnet und sind mit der Rechnung zu bezahlen. Verrechnete, in gutem Zustand franko retournierte EURO-Paletten werden gutgeschrieben.

 

7. Beschädigte oder falsch gelieferte Waren sind der Adamer Natursteine GmbH sofort, spätestens jedoch innert 24 Stunden per E-Mail mit Fotos anzuzeigen.

 

8. Reklamationen werden nur schriftlich per E-Mail mit Fotos innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware und nur sofern diese noch nicht weiterverarbeitet, wurden angenommen. Jegliche Mängelhaftung ist nach Weiterverarbeitung der mangelhaften Ware ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Besteller die Ware nicht selbst in Empfang genommen hat. Nachweisbar wegen Verschuldens der Adamer Natursteine GmbH fehlerhaftes oder den Abmachungen nicht entsprechendes Material wird innert angemessener Frist ausgetauscht/ersetzt.

 

9.Gerichtsstand und Erfüllungsort, für alle Fälle, ist Subingen.